Den durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater errechneten Erstattungsanspruch zahlen wir Ihnen zu 85% sofort bar aus.
Nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt erhalten Sie von uns einen Check über Restbeträge, bzw. Mehrbeträge. Diesen Scheck können Sie selbstverständlich bei uns einlösen.
Um Ihren Fall bearbeiten zu können benötigen wir folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis, bzw. Reisepass
- ggf. vorläufigen Personalausweis
- persönliches Erscheinen ist erforderlich, bei Eheleuten bitte beide Partner
- Berechnungsbogen des Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters (nicht älter als 5 Tage)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- originale Steuererklärung mit Belegen (bei Elsterübertragung halten Sie bitte vor Übertragung mit uns Rücksprache)
Vorraussetzungen:
=> Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
=> kein laufendes Insolvenzverfahren oder Pfändungen beim Finanzamt
=> Volljährigkeit
=Keine Steuerberatung=